Der Begriff Auswärtiges Amt geht auf die gleichnamige Institution des Norddeutschen Bundes aus dem Jahr 1870 und des Deutschen Reiches von 1871 zurück. Dieser Name hat sich bis heute für das deutsche Aussenministerium erhalten. Zu Zeiten Bismarcks gab es im Auswärtigen Amt lediglich zwei Abteilungen: die Politische Abteilung und eine zweite Abteilung für Bereiche wie Aussenhandel und Rechts- und Konsularwesen.
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